Nahwärme in Brodersby? | Aktuelle Nachrichten und Informationen

Nahwärme in Brodersby?

Wie bereits mehrfach angekündigt, beabsichtigt die Gemeinde Brodersby ein Nahwärmenetz in allen drei Ortsteilen zu errichten. Dabei gibt es verschiedene Voraussetzungen in den Ortslagen. Im Ortsteil Brodersby Dorf kann eine schnellere Umsetzung erfolgen, da die Wärmehauptleitung von Schuby kommend bereits in Karby liegt und zeitnah in Richtung Brodersby fortgeführt werden kann. Dies ist allerdings keine Dauerlösung. Um zukunftssicher zu sein, muss auch hier ein Blockkraftheizwerk (BHKW) gebaut werden. Dieses Vorhaben bedarf aber einer Bauleitplanung und ist in kürzester Zeit nicht realisierbar – aber auch nicht notwendig.

In den Ortsteilen Schönhagen und Höxmark muss der Weg der Bauleitplanung (Dauer ca. 24 Monate) von Beginn an gegangen werden. Trotzdem wollen wir auch hier mit der Planung starten und frühzeitig für Planungssicherheit sorgen. Schönhagen und Höxmark werden durch einen eigenes BHKW am Standort Schönhagen versorgt.

Um Fördermittel nach dem Kraftwärmekopplungsgesetzt (KWK) zu realisieren, ist eine Fertigstellung des Netzes bis Dezember 2026 erforderlich. Dies werden wir nicht überall realisieren können, aber hier gilt jeder Meter zählt und senkt die Kosten.

Eine Umsetzung des Projektes „Nahwärme in Brodersby“ kann erst geben, wenn die erforderliche Anschlussquote von 65% erreicht (jeder Ortsteil für sich), der Beschluss der Gemeindevertretung zur Realisierung vorliegt und die Finanzierung zum Bau des Nahwärmenetzes gesichert ist.

Darum ist es wichtig, dass Sie sich jetzt entscheiden, wenn ja dann senden Sie bitte den Wärmeliefervertrag (inkl. Einzugsermächtigung) unterschrieben an

Agrarenergie Schuby GmbH & Co. KG Bgm. Dieter Olma

Schuby 18 Westerfelder Weg 2

24398 Dörphof oder 24398 Brodersby

Einwurf Briefkasten

Freiwillige Feuerwehr Brodersby

Drasberger Weg 2a

24398 Brodersby

zurück.

Die Unterlagen können Sie per Mail bei Herrn Joost ( jensjoost@joost-schuby.de oder Tel. 0173 250387 ) oder beim Bürgermeister ( buergermeister-brodersby@gmx.de ) erhalten.

Egal für welche Variante / Laufzeit Sie sich entscheiden, Zahlungen / Einmalzahlung Anschlusskosten z.B. 12.000,-€ (Einzugsermächtigung) werden erst nach Anschluss / Abnahme der Anlage und Lieferung von Wärme in ihre Immobile fällig. Der Bau des Netzes ist in mehreren Bauabschnitten geplant, so dass es zu unterschiedlichen Fälligkeiten kommen kann.

Die genannte Grundgebühr von 100,-€ ist die Finanzierungsrate für die neue Heizungsanlage (Übergabestation). Die Investitionskosten für den Bau des Netzes sowie die Hausanschlüsse ist auf 20 Jahre kalkuliert, daraus ergeben sich die genannten Finanzierungsmodelle. Aufgrund des Vertragsrechtes sind bei Wärmeverträgen Laufzeiten von 10 Jahren vorgesehen und üblich. Sollten Sie längere Laufzeiten wünschen, müssen Sie dies beantragen und entsprechend mit ihrer Unterschrift bestätigen. Diese Grundgebühr können Sie nicht mit den üblichen Grundgebühren z.B. bei Gaslieferverträgen vergleichen, denn wenn Sie die Einmalzahlung wählen, entfällt diese Grundgebühr komplett. Für die Vertragslaufzeit entstehen ihnen keine weiteren Kosten für Wartung / Instandsetzung etc. siehe Informationsblatt.

Im vorliegenden Vertrag können Sie wählen:

a) Laufzeit 10 Jahre / Keine Einmalzahlung

à Grundgebühr 100,-€ + 15 Cent pro kWh (bis 20.000 kWh) jedes kWh mehr 8 Cent pro kWh plus Mehrwertsteuer

b) Laufzeit 10 Jahre / 12.000,-€ Einmalzahlung (Sie sparen die MwSt.)

à 15 Cent pro kWh (bis 20.000 kWh) jedes kWh mehr 8 Cent pro kWh plus Mehrwertsteuer

c) Laufzeit 20 Jahre / 24.000,-€ Einmalzahlung (Sie sparen die MwSt.)

à 15 Cent pro kWh (bis 20.000 kWh) jedes kWh mehr 8 Cent pro kWh plus Mehrwertsteuer

Sollten Sie Interesse an einer Investition in das geplante Netz haben, ist dies ab 1.000,-€ (höhere Summen in 500,-€ Schritten) möglich. Die Kündigungszeit beträgt 12 Monate. Der Festzinssatz für Ihr Investment wird für die gesamte Laufzeit garantiert. Der genaue Zinssatz kann erst im Einzelgespräch bei Bekanntgabe der Höhe ihrer Einlage und dem Zeitpunkt des Investments genannt werden.

Bitte stufen Sie sich für ihre Abschlagszahlung für das erste Abrechnungsjahr selbst ein. Grundlage ist hier der Durchschnittsverbrauch der letzten drei Jahre. Bitte berücksichtigen Sie, dass mit der neuen Wärmequelle Nahwärmenetz, der Wärmeverlust ihrer Heizungsanlage entfällt. Sie sollten hier mit ca. 10 Prozent weniger Verbrauch kalkulieren. Sollten Sie sich nicht sicher sein, stufen Sie sich geringer ein, denn Sie zahlen den tatsächlichen Verbrauch, wenn er über 50% des angegebenen Wärmebedarfs liegt.

Aus Finanzierungsgründen muss hier eine garantierte Mindestwärme in Netz gegenüber den Banken dargestellt werden. Deshalb finden Sie im Vertrag eine Abnahmeverpflichtung von 50% der von Ihnen angegebenen Wärmemenge. Planen Sie energetische Maßnahmen an ihrer Immobilie, ist absehbar, dass sich die Zusammensetzung im Haushalt verändert oder beabsichtigen Sie eine andere Nutzung ihrer Immobilie – stufen Sie sich entsprechend geringer bzw. höher ein.

Wir würden uns freuen, wenn Sie sich für das Nahwärmenetz der Gemeinde Brodersby entscheiden würden. Sollte die Anschlussquote nicht erreicht und damit das Projekt scheitern, ist dieses Thema auf absehbare Zeit nicht mehr realisierbar. Mit dem geplanten Netz und den dargestellten Bedingungen könnte die Gemeinde sicherstellen, dass alle Mitbürgerinnen und Mitbürger die Auflagen erfüllen bzw. teilhaben könnten.

Egal wie Sie sich entscheiden, bitte teilen Sie uns ihre Entscheidung mit, wir möchten so sicherstellen, dass keiner vergessen wurde – vielen Dank. Sollten Sie die Unterlagen direkt an Agrarenergie Schuby versenden, möchte wir Sie bitten ihre Entscheidung uns per Mail an buergermeister-brodersby@gmx.de mitzuteilen.

Sollten Sie Fragen haben, stehen Herr Joost ( jensjoost@joost-schuby.de oder Tel. 0173 2503877 ) oder die Gemeinde ( buergermeister-brodersby@gmx.de ) gerne zur Verfügung.